Allgemeiner Integrationskurs

Der allgemeine Integrationskurs besteht aus insgesamt 700 Unterrichtsstunden. Das Hauptziel besteht darin, innerhalb von 600 Unterrichtsstunden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu vermitteln. Zusätzlich werden in 100 Unterrichtsstunden Kenntnisse über die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands vermittelt. Die Vermittlung der Deutschkenntnisse erfolgt anhand von praxisbezogenen Themen wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Behördenangelegenheiten.

Im 100 Unterrichtsstunden umfassenden Orientierungskurs werden die Themen Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt.

Der allgemeine Integrationskurs endet mit zwei standardisierten Abschlusstests: dem 'Deutsch-Test für Zuwanderer' (DTZ) und dem 'Leben in Deutschland' (LiD).


Zulassungsvoraussetzungen

Der Zugang zu staatlich finanzierten Integrationskursen ist für verschiedene Personengruppen geregelt:

Personen, denen erstmalig ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Die Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel ausgestellt hat, stellt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung aus. Wenn diese Personen nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, kann die Ausländerbehörde sie zur Kursteilnahme verpflichten.

Langjährig in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, insbesondere wenn sie als besonders integrationsbedürftig eingestuft werden.

Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnahme verpflichtet werden.

Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Das Bundesverwaltungsamt stellt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung aus.

Darüber hinaus können auf Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge folgende Personen im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:

Ausländer ohne gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme, einschließlich Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.

Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger.

Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf festgestellt wird.

Teilnahmekosten

Eine Unterrichtsstunde kostet in der Regel 2,29 Euro (Kostenbeitrag). Ein allgemeiner Integrationskurs mit 700 Unterrichtsstunden kostet daher beispielsweise 1.603 Euro.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie deren Angehörige dürfen einmal kostenlos am Integrationskurs teilnehmen. Spätaussiedlerinnen, Spätaussiedler und Ihre Angehörige werden automatisch vom Kostenbeitrag befreit. Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, arbeitsmarktnahe Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind, Geduldete gem. § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthaltsG sind vom Kostenbeitrag befreit.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit anderen Aufenthaltstiteln, deutsche Staatsbürger und Unionsbürger vom Kostenbeitrag befreit werden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen oder wenn Sie aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind. Dazu stellen Sie bitte einen Antrag bei einer Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Wichtig ist, den Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen. Eine Kostenbefreiung kommt nämlich nur für das individuell erste Kursmodul rückwirkend in Betracht. In höheren Modulen wird die Kostenbefreiung nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgenden Kursabschnitt gewährt. Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung erfolgreich am Integrationskurs teilgenommen haben, können Sie auf Antrag die Hälfte des von Ihnen gezahlten Kostenbeitrages zurückerhalten.

Der Allgemeine Integrationskurs besteht aus insgesamt 6 Modulen Sprachunterricht und einem Orientierungskurs. Er endet mit dem Deutschtest für Zuwanderer DTZ bzw. dem Test “Leben in Deutschland”.